Lektion 3.4 · 5 Min.
Hände, Kontaminationen, rein und unrein
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Waschen ist nicht desinfizieren. Mit Flüssigseife wäscht man verschmutzte Hände. Desinfiziert wird mit einem alkoholischen, gelisteten Mittel, auf trockenen Händen.
- Kurz und natürlich. Gepflegte, kurze, natürliche Fingernägel. Handschmuck und künstliche Nägel vermeiden; bei sterilen chirurgischen Eingriffen sind sie unzulässig.
- Blutfluss fördern. Nach einer Stich- oder Schnittverletzung den Blutfluss über eine Minute fördern, dann antiseptisch spülen, gegebenenfalls zum Arzt.
- Auge und Mund. Das Auge sofort ausspülen. Den Mund ausspucken und vier- bis fünfmal je etwa 15 Sekunden mit Wasser spülen.
- Rein und unrein. Gebrauchtes ist immer unrein. Patienten werden nur mit reinem Material versorgt, eine Verwechslung ist auszuschließen.
Im Detail
Händehygiene
- Händewaschen mit Flüssigseife dient der Reinigung nach Verschmutzung, nicht der Desinfektion. Bei Patientenkontakt: gepflegte, natürliche, kurzgeschnittene Fingernägel. Handschmuck und künstliche Nägel sind zu vermeiden, bei sterilen chirurgischen Eingriffen unzulässig § 13 HygV.
- Hygienische Händedesinfektion nach jedem Hautkontakt mit offenen Wunden oder Hautschädigungen, Fingerkuppen und Fingerzwischenräume nicht vergessen, auf trockenen Händen, mit einem alkoholischen, bei einer anerkannten Fachgesellschaft gelisteten Mittel § 14 HygV.
- Vor chirurgischen Eingriffen: chirurgische Händedesinfektion mit ausreichender Einwirkzeit; Händewaschen vor dem ersten Eingriff und dazwischen nur bei Verschmutzung § 15 HygV.
Wenn etwas passiert ist
| Ereignis | Sofortmaßnahme | |
|---|---|---|
| Haut, Auge oder Mund mit Körperflüssigkeit kontaminiert | intensiv mit der nächsten geeigneten Flüssigkeit spülen, z. B. Leitungswasser | § 16 Abs. 1 |
| Geschädigte oder entzündete Haut | gründlich mit Wasser und Flüssigseife reinigen, dann großzügig mit einem satt getränkten Tupfer mit Hautantiseptikum abreiben | § 16 Abs. 2 |
| Auge | unverzüglich mit Ringer-, Kochsalzlösung oder Wasser ausspülen | § 16 Abs. 3 |
| Mund | sofort und möglichst vollständig ausspucken, dann 4- bis 5-mal mit Wasser spülen, jede Portion etwa 15 Sekunden | § 16 Abs. 4 |
| Stich- oder Schnittverletzung | Blutfluss durch Druck auf das Gewebe fördern (über eine Minute), dann antiseptisch spülen oder ein antiseptisches Depot anlegen; gegebenenfalls zum Arzt | § 16 Abs. 5 |
Diese Abläufe gehören in den Hygieneplan und in die Schulung (Lektion 3.3).
Instrumente und Material
- Nur CE-gekennzeichnete Medizinprodukte, in der vom Hersteller festgelegten Zweckbestimmung § 17 Abs. 1 HygV.
- Einmalinstrumente nach einmaligem Gebrauch entsorgen; Haltbarkeitsdaten bei Bestellung und Lagerung beachten; Mehrweginstrumente nach Herstellervorgabe aufbereiten § 17 Abs. 2–4 HygV.
- Rein und unrein unterscheiden: Gebrauchtes ist immer unrein, eine Verwechslung ist auszuschließen, auch in Lagerräumen. Patienten werden stets mit reinem Material versorgt. Zur Aufbereitung bestimmtes Material kommt in eigene Sammelbehälter; die Anweisungen dazu sind den Mitarbeitern nachweislich bekannt § 18 HygV.
Bei einem Stichprobenbesuch fehlte die Beschriftung, welche Instrumente rein und welche unrein sind (Qualitätsbericht 2017–2021).
Checkliste
- Im Team weiß jeder, dass Waschen nicht Desinfizieren ist.
- Bei Patientenkontakt keine künstlichen Nägel und kein Handschmuck.
- Die Sofortmaßnahmen nach § 16 hängen dort, wo sie gebraucht werden.
- Reine und unreine Bereiche und Behälter sind beschriftet.
- Wir verwenden nur CE-gekennzeichnete Produkte, in ihrer Zweckbestimmung.
Quiz
Was ist nach einer Stich- oder Schnittverletzung zuerst zu tun?
- Die Stelle trocken tupfen und abdecken
- Den Blutfluss durch Druck auf das umliegende Gewebe über eine Minute fördern
- Sofort mit Flüssigseife desinfizieren
- Die Wunde sofort abbinden
Auflösung anzeigen
Richtig ist B: Den Blutfluss durch Druck auf das umliegende Gewebe über eine Minute fördern. Bei Stich- oder Schnittverletzungen ist der Blutfluss durch Druck auf das umliegende Gewebe zu fördern (> 1 Minute), danach antiseptisch zu spülen (§ 16 Abs. 5 ÖZÄK-HygV 2025).
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.