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Lektion 1.2 · 5 Min.

Ordinationsbesuche und Mängelbehebung

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Wer besucht wird

Ordinationsbesuche gibt es in drei Fällen § 9 Abs. 1 QSV:

Wie der Besuch läuft

Der Termin wird mit Ihnen vereinbart. Kommt trotz ernsthaften Bemühens aufgrund Ihres Verhaltens innerhalb von zwei Monaten kein Besuch zustande, ist das eine Berufspflichtverletzung im Sinne des § 55 Abs. 1 Z 2 ZÄKG. In begründeten Anlassfällen darf der Besuch während der Öffnungszeiten auch ohne Termin stattfinden § 9 Abs. 3 QSV.

Es besuchen Qualitätssicherungsbeauftragte (QSB): niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte mit mindestens fünf Jahren Praxis und einer anerkannten Ausbildung in Qualitätsmanagement, nominiert von der Landeszahnärztekammer § 3 Z 10 QSV. Sie dürfen in keinem Naheverhältnis zu Ihnen stehen und berichten binnen 14 Tagen schriftlich § 9 Abs. 4–6 QSV.

Wenn ein Mangel festgestellt wird

SchrittGrundlage
Aufforderung zur Behebung, mit einer je nach Mangel angemessenen Frist§ 11 Abs. 1 QSV
Sie beheben den Mangel in der Frist und melden das§ 11 Abs. 2 QSV
Die Einrichtung entscheidet, ob ein Kontrollbesuch nötig ist; die Landeszahnärztekammer unterstützt§ 11 Abs. 3, 4 QSV
Auf Ihren Wunsch ist ein weiteres Kammermitglied beizuziehen§ 11 Abs. 5 QSV
Keine positive Evaluierung trotz allem: Berufspflichtverletzung§ 11 Abs. 7 QSV
Besonders schwerwiegende Mängel oder Gefahr in Verzug: sofort Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde§ 11 Abs. 8 QSV

Was eine Berufspflichtverletzung kostet

Eine Berufspflichtverletzung ist ein Disziplinarvergehen § 55 Abs. 1 Z 2 ZÄKG. Die Disziplinarstrafen reichen vom schriftlichen Verweis über eine Geldstrafe bis 40.000 Euro und die befristete Untersagung der Berufsausübung bis zur Streichung aus der Zahnärzteliste § 58 Abs. 1 ZÄKG.

Die zweite Prüfung: der Amtsarzt

Unabhängig von der Qualitätssicherung prüft die Amtsärztin oder der Amtsarzt der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Vertretung der Landeszahnärztekammer, wenn Umstände die Annahme rechtfertigen, dass die Ordination nicht den hygienischen Anforderungen entspricht. Mängel sind in angemessener Frist zu beheben; bei Gefahr für Leben oder Gesundheit von Patienten wird die Ordination bis zur Behebung gesperrt § 36 Abs. 2–4 ZÄG.

Checkliste

Quiz

Was gilt, wenn ein Ordinationsbesuch durch Ihr Verhalten zwei Monate lang nicht zustande kommt?

  1. Die Ordination wird sofort gesperrt
  2. Nichts, der Besuch entfällt
  3. Es ist eine Berufspflichtverletzung
  4. Die Evaluierung gilt automatisch als positiv
Auflösung anzeigen

Richtig ist C: Es ist eine Berufspflichtverletzung. Kommt trotz ernsthaften Bemühens aufgrund des Verhaltens der Zahnärztin oder des Zahnarztes innerhalb von zwei Monaten kein Besuch zustande, ist das eine Berufspflichtverletzung (§ 9 Abs. 3 ÖZÄK-QSV 2022).

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.