Lektion 1.2 · 5 Min.
Ordinationsbesuche und Mängelbehebung
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Mindestens drei Prozent. Die Angaben der Selbstevaluierung werden durch Besuche überprüft. Die Ordinationen werden per Zufall gezogen, mindestens drei Prozent.
- Mehr als drei Schlichtungen. Besucht wird auch, wer überdurchschnittlich oft in Patientenschlichtungen steht, jedenfalls bei mehr als drei Fällen im Jahr.
- Zwei Monate. Der Termin wird vereinbart. Kommt er durch Ihr Verhalten zwei Monate lang nicht zustande, ist das eine Berufspflichtverletzung.
- Frist zur Behebung. Ein Mangel wird mit einer angemessenen Frist zur Behebung beauftragt. Sie melden, dass er behoben ist, eventuell folgt ein Kontrollbesuch.
- Disziplinarrat und Behörde. Wird keine positive Evaluierung erreicht, ist das eine Berufspflichtverletzung. Schwere Mängel gehen sofort an die Bezirksverwaltungsbehörde.
Im Detail
Wer besucht wird
Ordinationsbesuche gibt es in drei Fällen § 9 Abs. 1 QSV:
- Stichprobe: Die Angaben der Selbstevaluierung werden stichprobenartig überprüft. Die Ordinationen werden elektronisch nach dem Zufallsprinzip gezogen, die Stichprobe darf 3 % nicht unterschreiten § 8 QSV.
- Kontrolle einer Mängelbehebung § 11 Abs. 3 QSV.
- Begründeter Anlassfall: insbesondere, wenn eine Zahnärztin oder ein Zahnarzt überdurchschnittlich oft Partei in Patientenschlichtungsverfahren ist, jedenfalls bei mehr als drei Fällen pro Jahr § 9 Abs. 2 QSV.
Wie der Besuch läuft
Der Termin wird mit Ihnen vereinbart. Kommt trotz ernsthaften Bemühens aufgrund Ihres Verhaltens innerhalb von zwei Monaten kein Besuch zustande, ist das eine Berufspflichtverletzung im Sinne des § 55 Abs. 1 Z 2 ZÄKG. In begründeten Anlassfällen darf der Besuch während der Öffnungszeiten auch ohne Termin stattfinden § 9 Abs. 3 QSV.
Es besuchen Qualitätssicherungsbeauftragte (QSB): niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte mit mindestens fünf Jahren Praxis und einer anerkannten Ausbildung in Qualitätsmanagement, nominiert von der Landeszahnärztekammer § 3 Z 10 QSV. Sie dürfen in keinem Naheverhältnis zu Ihnen stehen und berichten binnen 14 Tagen schriftlich § 9 Abs. 4–6 QSV.
Wenn ein Mangel festgestellt wird
| Schritt | Grundlage |
|---|---|
| Aufforderung zur Behebung, mit einer je nach Mangel angemessenen Frist | § 11 Abs. 1 QSV |
| Sie beheben den Mangel in der Frist und melden das | § 11 Abs. 2 QSV |
| Die Einrichtung entscheidet, ob ein Kontrollbesuch nötig ist; die Landeszahnärztekammer unterstützt | § 11 Abs. 3, 4 QSV |
| Auf Ihren Wunsch ist ein weiteres Kammermitglied beizuziehen | § 11 Abs. 5 QSV |
| Keine positive Evaluierung trotz allem: Berufspflichtverletzung | § 11 Abs. 7 QSV |
| Besonders schwerwiegende Mängel oder Gefahr in Verzug: sofort Meldung an die Bezirksverwaltungsbehörde | § 11 Abs. 8 QSV |
Was eine Berufspflichtverletzung kostet
Eine Berufspflichtverletzung ist ein Disziplinarvergehen § 55 Abs. 1 Z 2 ZÄKG. Die Disziplinarstrafen reichen vom schriftlichen Verweis über eine Geldstrafe bis 40.000 Euro und die befristete Untersagung der Berufsausübung bis zur Streichung aus der Zahnärzteliste § 58 Abs. 1 ZÄKG.
Die zweite Prüfung: der Amtsarzt
Unabhängig von der Qualitätssicherung prüft die Amtsärztin oder der Amtsarzt der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Vertretung der Landeszahnärztekammer, wenn Umstände die Annahme rechtfertigen, dass die Ordination nicht den hygienischen Anforderungen entspricht. Mängel sind in angemessener Frist zu beheben; bei Gefahr für Leben oder Gesundheit von Patienten wird die Ordination bis zur Behebung gesperrt § 36 Abs. 2–4 ZÄG.
Checkliste
- Wir wissen, dass ein Besuch per Zufall jede Ordination treffen kann.
- Bei einer Anfrage für einen Besuch vereinbaren wir rasch einen Termin.
- Die Unterlagen zu den 15 Kriterien liegen so, dass wir sie beim Besuch zeigen können.
- Bei einem Mängelbehebungsauftrag notieren wir die Frist und melden die Behebung.
- Wir wissen, dass bei Hygienemängeln auch der Amtsarzt prüfen und sperren kann.
Quiz
Was gilt, wenn ein Ordinationsbesuch durch Ihr Verhalten zwei Monate lang nicht zustande kommt?
- Die Ordination wird sofort gesperrt
- Nichts, der Besuch entfällt
- Es ist eine Berufspflichtverletzung
- Die Evaluierung gilt automatisch als positiv
Auflösung anzeigen
Richtig ist C: Es ist eine Berufspflichtverletzung. Kommt trotz ernsthaften Bemühens aufgrund des Verhaltens der Zahnärztin oder des Zahnarztes innerhalb von zwei Monaten kein Besuch zustande, ist das eine Berufspflichtverletzung (§ 9 Abs. 3 ÖZÄK-QSV 2022).
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
- Qualitätssicherungsverordnung 2022 der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK-QSV 2022), konsolidierte Fassung mit der 1. Novelle 2025, PDF der Zahnärztekammer
- Zahnärztekammergesetz (ZÄKG) § 55, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Zahnärztekammergesetz (ZÄKG) § 58, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Zahnärztegesetz (ZÄG) § 36, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.