Lektion 1.4 · 5 Min.
Was der Qualitätsbericht 2017–2021 zeigt
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- 5.107 Evaluierungen. Von 2017 bis 2021 wurden österreichweit 5.107 Ordinationen evaluiert, mit 52 Fragen. Jedes Nein galt zunächst als Mangel und wurde abgeklärt.
- 1,94 Prozent negativ. 99 Evaluierungen waren zunächst negativ. Zwei Drittel davon waren Missverständnisse, am häufigsten beim Beschwerdemanagement.
- 120 Ordinationen. Bei 120 zufällig gezogenen Ordinationen wurden in vier Fällen Mängel festgestellt. Eine davon stellte den Betrieb ein.
- Was bei drei Ordinationen fehlte. Röntgenbuch, Türkontaktschalter, Gerätedatei, Elektrobefund, ein eigener Notfallkoffer, verpackte Instrumente, ausgeschilderte Öffnungszeiten.
- Sieben wegen Fristversäumnis. Alle sieben Anzeigen an den Disziplinarrat betrafen Ordinationen, die die Evaluierung nicht rechtzeitig abgegeben hatten.
Im Detail
Woher die Zahlen kommen
Die Einrichtung für Qualitätssicherung legt dem Gesundheitsministerium und der Zahnärztekammer anonymisiert einen Qualitätsbericht vor § 10 QSV. Der letzte veröffentlichte Bericht umfasst die Jahre 2017 bis 2021 (Qualitätsbericht 2017–2021).
Die Evaluierung
- Am 31. Dezember 2021 gab es 3.854 niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte mit 4.176 Ordinationsstandorten.
- Evaluiert wurden 5.107 Ordinationen, 83 % über das Internet, 17 % per Fax, mit einem Fragebogen aus 52 Fragen; zu antworten war mit „ja“, „nein“ oder bei manchen Fragen „nicht zutreffend“. Ein „nein“ galt als Qualitätsmangel und wurde abgeklärt.
- 99 Evaluierungen (1,94 %) waren zunächst negativ. 65 davon klärten sich als Irrtum oder Missverständnis, am häufigsten beim Beschwerdemanagement: Meist gab es eine klare Anweisung, Beschwerden sofort an die Ordinationsleitung weiterzugeben, sie wurde aber nicht als „festgelegte Vorgangsweise“ erkannt; außerdem wurde „Beschwerden“ oft als Zahnbeschwerden oder Schmerzen verstanden. 34 bekamen Mängelbehebungsaufträge, alle wurden erledigt.
- Es gab 7 Meldungen an den Disziplinarrat, alle wegen einer nicht rechtzeitig abgegebenen Evaluierung. In 2 Fällen kam es danach zur Löschung der Ordinationseinträge, die anderen 5 Ordinationen wurden positiv evaluiert.
Die Besuche
120 Ordinationen wurden per Zufall gezogen und besucht. Bei 116 stimmten alle Angaben, bei vier (3,3 %) wurden Mängel festgestellt. Eine dieser vier entsprach „in keiner Weise mehr den vorgegebenen Standards“ und stellte den Betrieb nach zwei Monaten ein. Bei den anderen drei fehlte, laut Anhang des Berichts:
| Bereich | Gefundener Mangel |
|---|---|
| Röntgen | kein Röntgenbuch; kein Türkontaktschalter am Röntgen |
| Geräte | keine Gerätedateien; ein Elektrobefund musste erneuert werden |
| Arbeitnehmerschutz | keine Evaluierungsunterlagen nach dem Arbeitnehmerschutz |
| Notfall | der Notfallkoffer war nur ausgeborgt; ein anderes Mal gab es keinen |
| Hygiene | chirurgische Instrumente teilweise unverpackt; Trays offen gelagert; rein und unrein nicht beschriftet |
| Sonstiges | Aufklärung nur mündlich; Öffnungszeiten nicht ausgeschildert |
Zehn Ordinationen wurden aus Anlass besucht, in drei davon wurden Mängel festgestellt und behoben.
Was daraus folgt
Bei den drei Ordinationen wurden die Mängel behoben: Unterlagen nachgebracht, Beschriftungen ergänzt, ein Notfallkoffer angeschafft; die schriftliche Dokumentation der Aufklärung wurde dringend empfohlen. Die Validierung dauerte im letzten Zyklus drei Jahre; als Ziel für den nächsten nennt der Bericht höchstens zwölf Monate. Die Lektionen der Abschnitte 2 bis 5 gehen jeden dieser Punkte durch.
Checkliste
- Unsere Regel für Patientenbeschwerden, etwa „immer sofort an die Leitung“, ist schriftlich festgelegt.
- Röntgenbuch und Gerätedatei sind vorhanden und aktuell.
- Der Elektrobefund ist nicht abgelaufen.
- Der Notfallkoffer gehört der Praxis und ist vollständig.
- Chirurgische Instrumente sind verpackt, Trays geschützt gelagert, rein und unrein beschriftet.
Quiz
Warum waren die meisten zunächst negativen Evaluierungen 2017–2021 gar keine echten Mängel?
- Weil die Kammer die Frist verlängert hat
- Weil die Fragen nachträglich geändert wurden
- Wegen technischer Fehler beim Fax
- Wegen Missverständnissen, vor allem beim Beschwerdemanagement
Auflösung anzeigen
Richtig ist D: Wegen Missverständnissen, vor allem beim Beschwerdemanagement. 65 der 99 negativen Evaluierungen klärten sich als Irrtum oder Missverständnis, am häufigsten beim Kriterium Beschwerdemanagement: Eine bestehende Regel für Beschwerden wurde oft nicht als festgelegte Vorgangsweise erkannt (Qualitätsbericht 2017–2021).
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.