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Lektion 1.4 · 5 Min.

Was der Qualitätsbericht 2017–2021 zeigt

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Woher die Zahlen kommen

Die Einrichtung für Qualitätssicherung legt dem Gesundheitsministerium und der Zahnärztekammer anonymisiert einen Qualitätsbericht vor § 10 QSV. Der letzte veröffentlichte Bericht umfasst die Jahre 2017 bis 2021 (Qualitätsbericht 2017–2021).

Die Evaluierung

Die Besuche

120 Ordinationen wurden per Zufall gezogen und besucht. Bei 116 stimmten alle Angaben, bei vier (3,3 %) wurden Mängel festgestellt. Eine dieser vier entsprach „in keiner Weise mehr den vorgegebenen Standards“ und stellte den Betrieb nach zwei Monaten ein. Bei den anderen drei fehlte, laut Anhang des Berichts:

BereichGefundener Mangel
Röntgenkein Röntgenbuch; kein Türkontaktschalter am Röntgen
Gerätekeine Gerätedateien; ein Elektrobefund musste erneuert werden
Arbeitnehmerschutzkeine Evaluierungsunterlagen nach dem Arbeitnehmerschutz
Notfallder Notfallkoffer war nur ausgeborgt; ein anderes Mal gab es keinen
Hygienechirurgische Instrumente teilweise unverpackt; Trays offen gelagert; rein und unrein nicht beschriftet
SonstigesAufklärung nur mündlich; Öffnungszeiten nicht ausgeschildert

Zehn Ordinationen wurden aus Anlass besucht, in drei davon wurden Mängel festgestellt und behoben.

Was daraus folgt

Bei den drei Ordinationen wurden die Mängel behoben: Unterlagen nachgebracht, Beschriftungen ergänzt, ein Notfallkoffer angeschafft; die schriftliche Dokumentation der Aufklärung wurde dringend empfohlen. Die Validierung dauerte im letzten Zyklus drei Jahre; als Ziel für den nächsten nennt der Bericht höchstens zwölf Monate. Die Lektionen der Abschnitte 2 bis 5 gehen jeden dieser Punkte durch.

Checkliste

Quiz

Warum waren die meisten zunächst negativen Evaluierungen 2017–2021 gar keine echten Mängel?

  1. Weil die Kammer die Frist verlängert hat
  2. Weil die Fragen nachträglich geändert wurden
  3. Wegen technischer Fehler beim Fax
  4. Wegen Missverständnissen, vor allem beim Beschwerdemanagement
Auflösung anzeigen

Richtig ist D: Wegen Missverständnissen, vor allem beim Beschwerdemanagement. 65 der 99 negativen Evaluierungen klärten sich als Irrtum oder Missverständnis, am häufigsten beim Kriterium Beschwerdemanagement: Eine bestehende Regel für Beschwerden wurde oft nicht als festgelegte Vorgangsweise erkannt (Qualitätsbericht 2017–2021).

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.