Lektion 2.1 · 6 Min.
Erreichbarkeit, Notfälle, Räume
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Erreichbarkeit. Erreichbar in den angegebenen Öffnungszeiten, Vertretung geregelt und sichtbar, Schmerzpatienten möglichst kurzfristig.
- Auskunft vorab. Über Barrieren und Fremdsprachen, auch Gebärdensprache, erhalten Patienten auf Anfrage schon vor dem Besuch Auskunft.
- Zahnmedizinische Notfälle. Das Team ist vorbereitet. Es gibt einen Maßnahmenkatalog, den es im Notfall umsetzt.
- Räume. Mindestens Warteraum, WC und ein getrennter Behandlungsraum. WC und Behandlungsraum brauchen eine händebedienungsfreie Waschgelegenheit.
- Feuerlöscher und Evaluierung. Ausreichend Feuerlöscher nach der Arbeitsstättenverordnung, geprüft und leicht zugänglich, und regelmäßig evaluierte Arbeitsplätze.
Im Detail
Die ersten drei der neun Kriterien zur Strukturqualität § 5 QSV.
1. Patientenversorgung – Erreichbarkeit
- Die Ordination ist in den deklarierten Öffnungszeiten erreichbar bzw. geöffnet.
- Bei Urlaub, Krankheit oder anderer Verhinderung ist die Vertretung geregelt und für Patienten ersichtlich.
- Patienten mit akuten Schmerzen erhalten je nach Symptomen möglichst kurzfristig einen Termin.
- Bewegungseingeschränkten Patienten ist der Zugang einschließlich der Sanitärräume entsprechend den Rahmenbedingungen zu ermöglichen; wer nicht behandelt werden kann, wird über die nächstgelegene geeignete Einrichtung informiert.
- Über Barrieren und Fremdsprachenkenntnisse einschließlich Gebärdensprache gibt es auf Anfrage schon vor dem Besuch Auskunft § 5 Z 1 QSV.
2. Patientenversorgung – zahnmedizinische Notfälle
Das Ordinationsteam ist auf zahnmedizinische Notfälle vorbereitet. Es existiert ein Maßnahmenkatalog, den das Team im Notfall umsetzt § 5 Z 2 QSV. Die allgemeine Notfallvorsorge mit Notfallplan und Ausstattung ist ein eigenes Kriterium (Lektion 2.2).
3. Ordinationsräumlichkeiten
- Größe, Zahl und Ausstattung der Räume entsprechen dem angebotenen Leistungsspektrum.
- Vertrauliche Kommunikation ist möglich; Administratives wird unter Wahrung des Datenschutzes geregelt.
- Mindestens: ein Warteraum; ein WC mit händebedienungsfreier Waschgelegenheit, Seifenspender und Einmalhandtüchern oder elektrischem Händetrockner; ein räumlich getrennter Behandlungsraum mit händebedienungsfreiem Handwaschbecken, Seifen- und Desinfektionsmittelspender und Papierhandtüchern.
- Das Rauchverbot wird überwacht und eingehalten.
- Feuerlöscher in ausreichender Zahl nach § 42 Arbeitsstättenverordnung, vorschriftsmäßig überprüft und leicht zugänglich.
- Die Arbeitsplätze der Mitarbeiter sind hinsichtlich der Gefahren für Sicherheit und Gesundheit regelmäßig zu evaluieren § 5 Z 3 QSV.
„Händebedienungsfrei“ heißt nach den FAQ der Kammer: mit Fuß, Ellbogen, Unterarm oder Sensor bedienbar; nicht dazu zählen Drehgriffe und Einhebelmischer mit zu kurzem Griff. Betroffen sind alle Waschbecken im WC und in den Behandlungsräumen; ausgenommen sind nur eigens ausgeschilderte Patienten-WCs, Aufenthaltsräume und Teeküchen (Zahnärztekammer, Qualitätssicherung).
Neue Ordinationsstätten an neuen Standorten sind mit behindertengerechten Zugängen auszustatten, soweit das baulich möglich und zumutbar ist § 36 Abs. 6 ZÄG.
Checkliste
- Öffnungszeiten und Vertretung sind ausgeschildert und auf der Website zu finden.
- Schmerzpatienten bekommen kurzfristig einen Termin, und das Team weiß, wie.
- Es gibt einen Maßnahmenkatalog für zahnmedizinische Notfälle.
- Alle Waschbecken in WC und Behandlungsräumen sind händebedienungsfrei, außer in eigens ausgeschilderten Patienten-WCs.
- Feuerlöscher sind geprüft, und die Arbeitsplätze sind evaluiert.
Quiz
Welches Waschbecken muss nach den FAQ der Kammer nicht händebedienungsfrei sein?
- Das im Behandlungsraum
- Das in der Teeküche
- Das im gemeinsamen WC
- Das im Personal-WC
Auflösung anzeigen
Richtig ist B: Das in der Teeküche. Händebedienungsfrei sein müssen alle Waschbecken im WC und in den Behandlungsräumen; ausgenommen sind nur eigens ausgeschilderte Patienten-WCs, Aufenthaltsräume und Teeküchen (Zahnärztekammer, FAQ zur ÖZÄK-QSV 2022).
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.