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Lektion 2.1 · 6 Min.

Erreichbarkeit, Notfälle, Räume

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Die ersten drei der neun Kriterien zur Strukturqualität § 5 QSV.

1. Patientenversorgung – Erreichbarkeit

2. Patientenversorgung – zahnmedizinische Notfälle

Das Ordinationsteam ist auf zahnmedizinische Notfälle vorbereitet. Es existiert ein Maßnahmenkatalog, den das Team im Notfall umsetzt § 5 Z 2 QSV. Die allgemeine Notfallvorsorge mit Notfallplan und Ausstattung ist ein eigenes Kriterium (Lektion 2.2).

3. Ordinationsräumlichkeiten

„Händebedienungsfrei“ heißt nach den FAQ der Kammer: mit Fuß, Ellbogen, Unterarm oder Sensor bedienbar; nicht dazu zählen Drehgriffe und Einhebelmischer mit zu kurzem Griff. Betroffen sind alle Waschbecken im WC und in den Behandlungsräumen; ausgenommen sind nur eigens ausgeschilderte Patienten-WCs, Aufenthaltsräume und Teeküchen (Zahnärztekammer, Qualitätssicherung).

Neue Ordinationsstätten an neuen Standorten sind mit behindertengerechten Zugängen auszustatten, soweit das baulich möglich und zumutbar ist § 36 Abs. 6 ZÄG.

Checkliste

Quiz

Welches Waschbecken muss nach den FAQ der Kammer nicht händebedienungsfrei sein?

  1. Das im Behandlungsraum
  2. Das in der Teeküche
  3. Das im gemeinsamen WC
  4. Das im Personal-WC
Auflösung anzeigen

Richtig ist B: Das in der Teeküche. Händebedienungsfrei sein müssen alle Waschbecken im WC und in den Behandlungsräumen; ausgenommen sind nur eigens ausgeschilderte Patienten-WCs, Aufenthaltsräume und Teeküchen (Zahnärztekammer, FAQ zur ÖZÄK-QSV 2022).

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.