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Lektion 2.5 · 5 Min.

Behandlung, Teamkommunikation, Zwischenfälle, Beschwerden

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Die Kriterien 3 bis 6 der Prozessqualität § 6 QSV.

3. Zahnärztliche Behandlung

Zeitgemäße wissenschaftliche Erkenntnisse aus Aus-, Fort- und Weiterbildung fließen in die tägliche Praxis ein. Die Zusammenarbeit mit Zahnärzten anderer Leistungsspektren, anderen Gesundheitsberufen und Zahntechnikern ist Teil der Betreuung § 6 Z 3 QSV.

4. Interne Kommunikation

Mitarbeiterbesprechungen sorgen dafür, dass alle die Ziele der Ordination kennen. Feedback an die Zahnärztin oder den Zahnarzt ist möglich und wird gefördert. Mitarbeiter werden laufend oder in regelmäßigen Abständen unterwiesen § 6 Z 4 QSV. Ein kurzes Protokoll jeder Besprechung ist der einfachste Nachweis.

5. Unerwünschte Ereignisse und Patientensicherheit

Ein unerwünschtes Ereignis ist ein unbeabsichtigtes nachteiliges Vorkommnis im Zusammenhang mit der Behandlung, vermeidbar oder unvermeidbar § 3 Z 14 QSV. Dafür gilt § 6 Z 5 QSV:

6. Beschwerdemanagement

Eine Vorgangsweise für Beschwerden ist etabliert. Bei einer Patientenbeschwerde gehört dazu die Information über die Patientenschlichtungsstelle der Landeszahnärztekammer und die Patientenanwaltschaft § 6 Z 6 QSV.

Gemeint sind Beschwerden über die Praxis, nicht Zahnbeschwerden. Im letzten Zyklus war das die Frage mit den meisten Missverständnissen: Eine Regel wie „Beschwerden immer sofort an die Ordinationsleitung“ wurde oft nicht als festgelegte Vorgangsweise erkannt, und „Beschwerden“ wurde oft als Zahnbeschwerden gelesen (Qualitätsbericht 2017–2021). Mehr als drei Schlichtungsfälle im Jahr sind übrigens ein Anlass für einen Ordinationsbesuch § 9 Abs. 2 QSV.

Checkliste

Quiz

Worauf muss ein Beschwerdemanagement nach der QSV bei einer Patientenbeschwerde hinweisen?

  1. Auf die Patientenschlichtungsstelle und die Patientenanwaltschaft
  2. Auf das BIQG
  3. Auf die Wirtschaftskammer
  4. Auf die Haftpflichtversicherung des Patienten
Auflösung anzeigen

Richtig ist A: Auf die Patientenschlichtungsstelle und die Patientenanwaltschaft. Der Vorgang beinhaltet im Fall einer Patientenbeschwerde auch die Information über die Patientenschlichtungsstelle der Landeszahnärztekammer und die Patientenanwaltschaft (§ 6 Z 6 ÖZÄK-QSV 2022).

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.