Lektion 3.1 · 6 Min.
Hygieneplan und Aufzeichnungen
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- 1. Mai 2025. Seit diesem Tag gilt die Hygieneverordnung der Zahnärztekammer. Verantwortlich ist die Zahnärztin oder der Zahnarzt; Aufgaben können an die Assistenz gehen.
- Die Risikobewertung. Die Anforderungen richten sich nach dem, was Sie behandeln, und nach der Zahl der Patienten. Das halten Sie im Hygieneplan fest.
- Sechs Dinge. Unterweisung, Reinigung und Abfall, Abfallnachweise, Verantwortung für die Aufbereitung, Verfahrensanweisungen und eine externe Aufbereitung.
- Datum und Unterschrift. Schulungen bestätigt das Personal mit Datum, Namen und Unterschrift. Anweisungen tragen das Datum ihrer Erstellung und Inkraftsetzung.
- Sieben Jahre. Diese Unterlagen sind sieben Jahre aufzubewahren. Muster dafür stehen in Anlage 1 der Verordnung.
Im Detail
Die Verordnung
Die Hygieneverordnung 2025 der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK-HygV 2025) gilt seit 1. Mai 2025 § 24 Abs. 1 HygV. Sie ist im übertragenen Wirkungsbereich erlassen, also verbindlich, nicht bloß eine Empfehlung. Die QSV verweist für das Hygienekriterium ausdrücklich auf sie § 5 Z 4 QSV.
Verantwortlich für den hygienisch einwandfreien Betrieb ist die Zahnärztin oder der Zahnarzt; konkrete Aufgaben können an Mitarbeiter mit Berufsberechtigung in der Zahnärztlichen Assistenz delegiert werden § 1 HygV. Die Anforderungen richten sich nach Aufgabenstellung, Leistungen und Patientenfrequenz der Ordination (Risikobewertung) § 2 HygV. Empfehlungen, die die Kammer darüber hinaus auf ihrer Website veröffentlicht, „sind … zu beachten“ § 3 HygV.
Der Hygieneplan
Die Anforderungen werden entsprechend der Risikobewertung in einem Hygieneplan festgelegt, nach dem Muster in Anlage 1 § 5 Abs. 1 HygV. Schriftlich zu dokumentieren sind § 5 Abs. 2 HygV:
| Was | Beispiel | |
|---|---|---|
| a | Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter über allgemeine Hygieneerfordernisse | Unterweisungsliste mit Unterschriften |
| b | Information und Verantwortung für Reinigung und Abfallentsorgung | Reinigungs- und Desinfektionsplan |
| c | die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der Abfälle | Begleitscheine |
| d | Information und Verantwortung für die Aufbereitung von Instrumenten, soweit in der Ordination aufbereitet wird | Name der verantwortlichen Person |
| e | Verfahrensanweisungen für den Aufbereitungsprozess | Arbeitsanweisung je Instrumentengruppe |
| f | eine Beauftragung der Aufbereitung an einen externen Auftragnehmer | Vertrag |
Wie dokumentiert wird
- Schulungen und Unterweisungen bestätigt das Personal mit Datum, Namen und Unterschrift § 6 Abs. 1 HygV.
- Verfahrensanweisungen, Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten werden gesondert mit dem Datum ihrer Erstellung und Inkraftsetzung dokumentiert § 6 Abs. 2 HygV.
- Die Unterlagen sind sieben Jahre aufzubewahren § 6 Abs. 3 HygV.
Anlage 1 enthält Muster für den Hygieneplan, die Unterweisung, den Reinigungs- und Desinfektionsplan, einen Entsorgungsplan, die Aufbereitung und ein Dokumentationsblatt für die Sterilisation, dazu eine Liste der Abfälle. Die Kammer nennt die Muster eine Orientierungshilfe, die an das eigene Leistungsspektrum anzupassen ist (Anlage 1). Anlagen und Muster stehen auf ihrer Website zum Download bereit § 23 HygV.
Checkliste
- Wir haben einen Hygieneplan nach dem Muster in Anlage 1, passend zu unseren Leistungen.
- Jede Hygieneunterweisung ist mit Datum, Namen und Unterschrift bestätigt.
- Verantwortliche für Reinigung, Abfall und Aufbereitung sind schriftlich benannt.
- Verfahrensanweisungen tragen das Datum ihrer Erstellung und Inkraftsetzung.
- Alle diese Unterlagen bewahren wir sieben Jahre auf.
Quiz
Wie lange sind die Hygieneunterlagen nach § 5 Abs. 2 HygV aufzubewahren?
- Sieben Jahre
- Dreißig Jahre
- Ein Jahr
- Drei Jahre
Auflösung anzeigen
Richtig ist A: Sieben Jahre. Die Aufbewahrungspflicht für Unterlagen gemäß § 5 Abs. 2 beträgt 7 Jahre (§ 6 Abs. 3 ÖZÄK-HygV 2025).
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
- Hygieneverordnung 2025 der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK-HygV 2025), PDF der Zahnärztekammer
- ÖZÄK-HygV 2025, Anlage 1: Muster für Hygieneplan, Unterweisung, Reinigungs- und Desinfektionsplan, Entsorgung, Aufbereitung und Sterilisation, dazu die Abfälle einer Zahnarztpraxis
- Österreichische Zahnärztekammer: Hygiene (gelesen am 7. Oktober 2026)
- Qualitätssicherungsverordnung 2022 der Österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK-QSV 2022), konsolidierte Fassung mit der 1. Novelle 2025, PDF der Zahnärztekammer
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.