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Lektion 3.2 · 5 Min.

Räume und Reinigung

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Die ganze Ordination

Die zahnmedizinisch genutzten Räume

AnforderungAbsatz
Raumgröße passend zu Patientenfrequenz, Leistungen und Risiko§ 8 Abs. 1
Böden möglichst fugenlos, flüssigkeitsdicht, leicht zu reinigen§ 8 Abs. 2
Wände bis zwei Meter ab Boden leicht zu reinigen und zu desinfizieren§ 8 Abs. 3
Mindestens ein händebedienungsfreies Handwaschbecken mit Seifen- und Desinfektionsmittelspender und Papierhandtüchern§ 8 Abs. 4
Einmalhandschuhe, Hautpflege, Maske und Schutzbrille ausreichend vorrätig§ 8 Abs. 5
Dentaleinheiten mit leicht zu reinigenden Oberflächen, nach Herstellerangabe gewartet, Trinkwasserversorgung gewährleistet§ 8 Abs. 6
Keine natürlichen Pflanzen§ 8 Abs. 7
Keine Tiere; Assistenzhunden ist der Zugang zu gewähren§ 8 Abs. 8

Die baulichen Vorgaben für Leitungen, Böden und Wände (§ 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2 und 3) gelten nicht für Ordinationen, die am 1. Mai 2025 schon bestanden § 24 Abs. 2 HygV.

Reinigung

Checkliste

Quiz

Wo sind Teppiche nach der HygV noch zulässig?

  1. Nur in Räumen, die nicht zahnmedizinisch genutzt werden, etwa im Warteraum
  2. Nur im Behandlungsraum unter dem Stuhl
  3. Nirgends in der Ordination
  4. Überall, wenn sie wöchentlich gereinigt werden
Auflösung anzeigen

Richtig ist A: Nur in Räumen, die nicht zahnmedizinisch genutzt werden, etwa im Warteraum. Teppiche sind nur in nicht zahnmedizinisch genutzten Räumen zulässig (§ 7 Abs. 4 ÖZÄK-HygV 2025), also etwa in Warteraum, Empfang oder Personalraum (§ 4 Z 3).

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.