Lektion 5.1 · 6 Min.
Bewilligung, Strahlenschutzbeauftragte, Überprüfung alle vier Jahre
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Röntgen braucht einen Bescheid. Ein Zahnröntgen ist eine bewilligungspflichtige Tätigkeit. Die Bewilligung gibt es nur mit einer genannten Strahlenschutzbeauftragten.
- Im Bescheid. Die Bewilligung enthält Bedingungen und Auflagen für den Strahlenschutz. Wer eine Auflage nicht einhält, begeht eine Verwaltungsübertretung.
- Mindestens alle vier Jahre. Die Behörde überprüft zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen mindestens alle vier Jahre und kann jederzeit zusätzlich prüfen.
- Unverzüglich melden. Wechselt die Strahlenschutzbeauftragte, ist das der Behörde unverzüglich bekanntzugeben, mit den Ausbildungsnachweisen.
- Erst Frist, dann Anzeige. Bei einem Verstoß setzt die Behörde eine Frist. Erst wenn sie verstreicht, oder bei schweren Verstößen sofort, folgt die Anzeige.
Im Detail
Die Bewilligung
Das Zahnröntgen ist eine Tätigkeit im Sinne des Strahlenschutzgesetzes, und Tätigkeiten bedürfen einer Bewilligung § 15 Abs. 1 StrSchG 2020. Die Bewilligung für die Ausübung der Tätigkeit ist nur zu erteilen, wenn unter anderem der Behörde eine nachweislich betraute Strahlenschutzbeauftragte oder ein Strahlenschutzbeauftragter genannt worden ist § 17 Abs. 1 Z 3 StrSchG 2020. In den Bescheid nimmt die Behörde die Bedingungen und Auflagen auf, die für den Strahlenschutz nötig sind § 17 Abs. 2 StrSchG 2020. Auf jede strahlenschutzrelevante Änderung der Tätigkeit oder der bautechnischen Strahlenschutzmaßnahmen sind diese Bewilligungsregeln sinngemäß anzuwenden § 18 StrSchG 2020. Ob ein neues Gerät oder ein Umbau dazu zählt, klären Sie vorher mit der Behörde.
Zahnmedizinische Röntgeneinrichtungen ohne Möglichkeit zur Fernaufnahme dürfen auch außerhalb eines eigenen Strahlenanwendungsraums betrieben werden; der Schutz Dritter muss aber durch geeignete Maßnahmen sichergestellt sein § 27 Abs. 2 MedStrSchV. Panoramaanlagen mit intraoraler Röntgenröhre sind nicht zulässig § 27 Abs. 8 MedStrSchV.
Die Überprüfung
Die Bewilligungsbehörde überprüft die Tätigkeit bei zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen mindestens alle vier Jahre § 61 Abs. 1 Z 2 lit. a StrSchG 2020, und sie kann jederzeit prüfen § 61 Abs. 3 StrSchG 2020. Geprüft wird die Einhaltung des Gesetzes, der dazu ergangenen Verwaltungsakte, etwa Ihres Bewilligungsbescheids, und der unmittelbar anwendbaren EU-Rechtsakte § 61 Abs. 4 StrSchG 2020.
Wenn die Strahlenschutzbeauftragte wechselt
Ein Wechsel ist der Behörde unverzüglich bekanntzugeben, mit dem Namen der neuen Person und ihren Aus- und Fortbildungsnachweisen. Erfüllt sie die Anforderungen nicht, untersagt die Behörde die Tätigkeit § 65 StrSchG 2020.
Was ein Verstoß kostet
Stellt die Behörde einen Verstoß fest, fordert sie zuerst auf, innerhalb einer angemessenen Frist den richtigen Zustand herzustellen. Erst wenn das nicht geschieht, erstattet sie Anzeige; bei schwerwiegenden Übertretungen sofort § 62 StrSchG 2020.
| Verstoß | Geldstrafe bis | |
|---|---|---|
| Röntgen ohne Bewilligung, vorsätzlich unter Umgehung der Bewilligungsbestimmungen | 50.000 €, im Wiederholungsfall 75.000 € | § 152 Abs. 1 Z 1 |
| Röntgen ohne Bewilligung in allen anderen Fällen | 7.500 €, im Wiederholungsfall 11.250 € | § 152 Abs. 2 Z 4 |
| Strahlenschutzrelevante Änderung ohne Bewilligung | 7.500 €, im Wiederholungsfall 11.250 € | § 152 Abs. 2 Z 6 |
| Auflage im Bewilligungsbescheid nicht eingehalten | 1.500 €, im Wiederholungsfall 2.250 € | § 152 Abs. 3 Z 1 |
| Wechsel der Strahlenschutzbeauftragten nicht gemeldet | 1.500 €, im Wiederholungsfall 2.250 € | § 152 Abs. 3 Z 11 |
| Andere Verstöße gegen das Gesetz, die dazu ergangenen Verwaltungsakte oder unmittelbar anwendbares EU-Recht | 1.500 €, im Wiederholungsfall 2.250 € | § 152 Abs. 3 Z 30 |
Bei einem Stichprobenbesuch der Qualitätssicherung fehlte der Türkontaktschalter am Röntgen (Qualitätsbericht 2017–2021). Die MedStrSchV selbst verlangt, dass das Öffnen der Tür die Strahlung unterbricht, nur in bestimmten Räumen für die Strahlentherapie § 26 Abs. 2 Z 2 MedStrSchV. Welche technischen und baulichen Auflagen für Ihr Röntgen gelten, steht in Ihrem Bewilligungsbescheid.
Checkliste
- Der Bewilligungsbescheid liegt in der Praxis, und wir kennen seine Auflagen.
- Die Strahlenschutzbeauftragte ist der Behörde genannt und weiß das.
- Bei einem Wechsel melden wir die neue Person sofort, mit Nachweisen.
- Wir wissen, wann die letzte behördliche Überprüfung war, und rechnen mit der nächsten spätestens vier Jahre danach.
- Vor einem neuen Gerät oder einem Umbau klären wir mit der Behörde, ob eine Bewilligung nötig ist.
Quiz
Wie oft muss die Behörde eine zahnmedizinische Röntgeneinrichtung mindestens überprüfen?
- Alle drei Jahre
- Alle vier Jahre
- Jedes Jahr
- Nur bei der Bewilligung
Auflösung anzeigen
Richtig ist B: Alle vier Jahre. Die Überprüfungen haben bei zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen mindestens alle vier Jahre zu erfolgen (§ 61 Abs. 1 Z 2 lit. a StrSchG 2020); jederzeit sind sie zusätzlich möglich (Abs. 3).
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
- Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) § 15, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) § 17, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) § 18, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) § 61, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) § 62, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) § 65, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) § 152, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Medizinische Strahlenschutzverordnung (MedStrSchV) § 26, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Medizinische Strahlenschutzverordnung (MedStrSchV) § 27, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Qualitätsbericht 2017–2021 gemäß § 10 der Qualitätssicherungsverordnung der ÖZÄK, PDF der Zahnärztekammer
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.