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Lektion 5.2 · 5 Min.

Abnahme- und Konstanzprüfung, Aufzeichnungen

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Aufzeichnungen über jede Aufnahme

Über medizinische Expositionen sind Aufzeichnungen zu führen, aus denen zumindest Zeitpunkt, Art und Zweck, die untersuchte Körperregion und die Patientendosis oder die Angaben zu ihrer Abschätzung hervorgehen. Angaben zur Patientendosis müssen Teil des Befundes sein. Für die Diagnostik gilt eine Aufbewahrung von mindestens zehn Jahren § 14 MedStrSchV.

Geräte und Unterlagen

Die Qualitätsprüfungen

PrüfungWannWer
Abnahmeprüfungvor der ersten Verwendung; erneut nach mehr als zwei Jahren BetriebsunterbrechungHersteller- und Lieferfirmen für die Produkte, die sie vertreiben, akkreditierte Stellen, Medizinphysiker oder Ziviltechniker des Fachgebiets § 19 Abs. 1
Teilabnahmeprüfungnach Reparatur, Austausch oder Neueinstellung von Gerätekomponenten, wenn sich das auf den Strahlenschutz oder die Verfahren auswirken kannwie oben
Konstanzprüfungin festgelegten Zeitabständenentsprechend geschulte Personen, vorrangig das eigene Personal § 20 Abs. 1

Grundlage: § 18 Abs. 1–3 MedStrSchV. Bei der Abnahmeprüfung werden die Bezugswerte für die späteren Konstanzprüfungen festgelegt § 19 Abs. 3 MedStrSchV. Zeigt eine Konstanzprüfung unzulässige Abweichungen, sind unverzüglich Abhilfemaßnahmen zu treffen § 20 Abs. 2 MedStrSchV.

Wie oft die Konstanzprüfung? Die Verordnung sagt nur „in festgelegten Zeitabständen“. Die Behörde kann die Anwendung technischer Normen vorschreiben § 18 Abs. 5 MedStrSchV. Schauen Sie daher in Ihrem Bewilligungsbescheid nach, ob er Normen vorschreibt, und fragen Sie die Stelle, die die Abnahmeprüfung gemacht und dabei die Bezugswerte festgelegt hat. Eine allgemeine Liste ersetzt das nicht.

Wie lange aufbewahren

Bei einem Stichprobenbesuch der Qualitätssicherung fehlte das Röntgenbuch (Qualitätsbericht 2017–2021).

Checkliste

Quiz

Wie lange sind Aufzeichnungen über Konstanzprüfungen aufzubewahren?

  1. Nur bis zur nächsten Prüfung
  2. Ein Jahr
  3. Dreißig Jahre
  4. Bis zur übernächsten behördlichen Überprüfung, mindestens drei Jahre
Auflösung anzeigen

Richtig ist D: Bis zur übernächsten behördlichen Überprüfung, mindestens drei Jahre. Aufzeichnungen über Konstanzprüfungen sind bis zur übernächsten Überprüfung nach § 61 StrSchG 2020 aufzubewahren, mindestens aber drei Jahre lang, falls diese Überprüfung früher stattfindet (§ 18 Abs. 4 MedStrSchV).

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.