Lektion 6.2 · 4 Min.
Honorarnoten elektronisch ab 1. Jänner 2027
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- 1. Jänner 2027. Freiberufliche Zahnärzte und zahnärztliche Gruppenpraxen schicken bezahlte Honorarnoten mit Zustimmung der Patienten elektronisch an die Krankenkasse.
- Wo die Kasse etwas ersetzt. Es geht um Leistungen, für die eine Kostenerstattung, ein Kostenersatz oder ein Kostenzuschuss gewährt werden soll, etwa bei Wahlzahnärzten.
- Mit Zustimmung. Übermittelt wird nur nach Zustimmung der Patientin oder des Patienten, und nur nachweislich bezahlte Honorarnoten.
- Ein Datensatz. Den einheitlichen Datensatz legt der Dachverband der Sozialversicherungsträger fest und macht ihn im Internet kund.
- Unmöglich oder unverhältnismäßig. Ausgenommen ist nur, wem das nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
Im Detail
Die neue Pflicht
Mit BGBl. I Nr. 64/2026 wurde § 32b ASVG auf Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnärztliche Gruppenpraxen erweitert. Die neue Fassung gilt ab 1. Jänner 2027 § 827 ASVG:
Freiberuflich tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie zahnärztliche Gruppenpraxen, für deren Leistungen Kostenerstattungen, Kostenersätze oder Kostenzuschüsse gewährt werden sollen, haben dem Krankenversicherungsträger die von den Patienten nachweislich bezahlten Honorarnoten nach deren Zustimmung mit einem einheitlichen Datensatz elektronisch zu übermitteln § 32b Abs. 2 ASVG.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Wen betrifft es? | freiberufliche Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnärztliche Gruppenpraxen, für deren Leistungen eine Kostenerstattung, ein Kostenersatz oder ein Kostenzuschuss gewährt werden soll, etwa als Wahlzahnärztin oder Wahlzahnarzt |
| Was wird geschickt? | die bezahlte Honorarnote, als Datensatz |
| Wann? | nach Zustimmung der Patientin oder des Patienten |
| In welchem Format? | dem einheitlichen Datensatz, den der Dachverband der Sozialversicherungsträger festsetzt und im Internet kundmacht |
| Ausnahme? | nur wer das nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand kann |
Unabhängig davon haben Leistungserbringer, für deren Leistung eine Kostenerstattung, ein Kostenersatz oder ein Kostenzuschuss gewährt werden soll oder wurde, an der Feststellung des Anspruchs mitzuwirken § 32b Abs. 1 ASVG.
Was das in der Praxis heißt
- Die Zustimmung der Patientin oder des Patienten wird eingeholt und am besten in der Dokumentation vermerkt.
- Übermittelt wird elektronisch im Datensatz des Dachverbands; klären Sie mit Ihrem Softwareanbieter, ob und ab wann Ihre Software das kann.
- Übermittelt wird erst, wenn die Honorarnote bezahlt ist.
Checkliste
- Wir wissen, ob für unsere Leistungen Kostenerstattungen, Kostenersätze oder Kostenzuschüsse gewährt werden.
- Wir holen die Zustimmung zur Übermittlung ein und vermerken sie.
- Ab 1. Jänner 2027 können wir den Datensatz des Dachverbands elektronisch übermitteln.
- Übermittelt wird erst nach Zahlung.
- Ist es für uns unmöglich oder unverhältnismäßig, halten wir die Gründe fest.
Quiz
Welche Honorarnoten sind ab 1. Jänner 2027 elektronisch an die Kasse zu übermitteln?
- Nur die von Kassenpatienten
- Nur auf Verlangen der Kasse
- Die nachweislich bezahlten, nach Zustimmung des Patienten
- Alle, auch unbezahlte
Auflösung anzeigen
Richtig ist C: Die nachweislich bezahlten, nach Zustimmung des Patienten. Zahnärzte und zahnärztliche Gruppenpraxen haben die von den Patienten nachweislich bezahlten Honorarnoten nach deren Zustimmung mit einem einheitlichen Datensatz elektronisch zu übermitteln (§ 32b Abs. 2 ASVG, ab 1. Jänner 2027).
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.