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Lektion 2.3 · 5 Min.

Ordinationsbedarf, Fortbildung, Mitarbeiter

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Die letzten drei Kriterien der Strukturqualität § 5 QSV.

7. Ordinationsbedarf

Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sind in ausreichender Menge vorhanden und ordnungsgemäß gelagert. Das Bestellwesen ist intern geregelt. Die Kontrolle der Ablaufdaten stellt sicher, dass Material und Arzneimittel nur innerhalb der Verbrauchsfrist eingesetzt werden § 5 Z 7 QSV.

8. Fachliche Qualifikation

Die Zahnärztin oder der Zahnarzt kennt den aktuellen Stand der Wissenschaft in Vorsorge, Diagnose und Behandlung und bildet sich fort: im Fortbildungsprogramm der Zahnärztekammer, durch anerkannte ausländische oder sonstige Fortbildungen oder durch Literatur- und Leitlinienstudium, entsprechend der gesetzlichen Pflicht § 5 Z 8 QSV § 17 ZÄG.

9. Mitarbeitereinsatz

AnforderungMöglicher Nachweis
Klar definierte Aufgaben und Verantwortungsbereiche, mit passender Aus- und WeiterbildungAufgabenbeschreibung, Zeugnisse
Zahnärztliche Assistenz mit Ausbildung nach §§ 77 ff. ZÄGAusbildungsnachweis
Prophylaxeassistenz mit Weiterbildung nach § 85 ZÄGWeiterbildungsnachweis
Geschult auf die Methoden, bei denen sie unterstützen; die Zahnärztin oder der Zahnarzt überprüft regelmäßigEinweisungen, Kontrollen
Strahlenschutz-Fortbildung nach § 9 Abs. 3 MedStrSchVTeilnahmebestätigungen
Vertretung im Team bei Abwesenheit geregeltVertretungsplan
Nachweislich über die Verschwiegenheit informiert, auch Mitarbeiter beauftragter Dienstleisterunterschriebene Belehrung, Vereinbarungen

Die fachliche Fortbildung der Mitarbeiter wird gefördert § 5 Z 9 QSV.

Die Strahlenschutz-Fortbildung

Wer Röntgenaufnahmen anfertigt oder an den praktischen Aspekten beteiligt ist, nimmt mindestens vier Stunden in Intervallen von fünf Jahren an Fortbildungen teil; das erste Intervall beginnt mit dem Jahr nach Aufnahme der Tätigkeit § 9 Abs. 3 MedStrSchV. Mehr dazu in Lektion 5.3.

Wer ohne Berechtigung als Zahnärztliche Assistenz tätig ist oder jemanden ohne Berechtigung dafür heranzieht, begeht eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis 4.000 Euro § 89 Abs. 4 ZÄG.

Checkliste

Quiz

Wie viel Strahlenschutz-Fortbildung schreibt § 9 Abs. 3 MedStrSchV vor?

  1. Keine, die Ausbildung reicht
  2. Mindestens vier Stunden in Intervallen von fünf Jahren
  3. Jedes Jahr zwei Stunden
  4. Einmalig acht Stunden
Auflösung anzeigen

Richtig ist B: Mindestens vier Stunden in Intervallen von fünf Jahren. Die betroffenen Personen haben an Fortbildungen im Ausmaß von mindestens vier Stunden in Intervallen von fünf Jahren teilzunehmen (§ 9 Abs. 3 MedStrSchV); die QSV verlangt, dass die Praxis darauf achtet (§ 5 Z 9).

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.