Lektion 4.3 · 5 Min.
Sicherheitstechnische Prüfung und Elektrobefund
Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz
Auf einen Blick
- Sicherheitstechnische Prüfung. Aktive Medizinprodukte werden wiederkehrend geprüft, im Intervall des Herstellers, sonst in der Regel alle 6 bis 36 Monate.
- Fünf Jahre, und ein Etikett. Über jede Prüfung gibt es ein Protokoll, fünf Jahre aufbewahrt. Am Gerät steht das Datum der nächsten Prüfung.
- Die Elektroschutzverordnung. Für Arbeitgeber gilt zusätzlich: Die elektrische Anlage wird wiederkehrend geprüft, in der Regel längstens alle fünf Jahre.
- Prüftaste alle sechs Monate. Fehlerstrom-Schutzschalter werden mit der Prüftaste kontrolliert, im Intervall des Herstellers, sonst alle sechs Monate.
- Der Elektrobefund. Das Ergebnis steht im Prüfbefund. Bei einem Stichprobenbesuch musste er erneuert werden.
Im Detail
Die sicherheitstechnische Prüfung
Der Betreiber lässt aktive nicht implantierbare Medizinprodukte wiederkehrend sicherheitstechnisch prüfen, nicht aktive nur, wenn der Hersteller es verlangt § 6 Abs. 1 MPBV. Ausgenommen sind rein batteriebetriebene Geräte, die nicht in Anhang 1 stehen, sofern der Hersteller nichts vorschreibt § 6 Abs. 2 MPBV.
| Frage | Antwort | |
|---|---|---|
| Wie oft? | im Intervall des Herstellers; fehlt es, legt eine fachlich geeignete Person es fest: in der Regel 6 bis 36 Monate, für Anhang-1-Geräte 6 bis 24 Monate. Ein so festgelegtes Intervall darf um bis zu sechs Monate überschritten werden | § 6 Abs. 3, 5 |
| Wer? | nur Personen oder Stellen mit technischer Fachausbildung, Prüfpraxis und Messmitteln nach Anhang 3 | § 6 Abs. 7 |
| Was bleibt? | ein Protokoll mit Prüfer, Datum, Umfang, Messwerten und Toleranzen, Verfahren und Gesamtbeurteilung, mindestens fünf Jahre aufbewahrt | § 6 Abs. 8 |
| Am Gerät? | eine Kennzeichnung mit dem Datum der nächsten Prüfung (Monat, Jahr) und der prüfenden Stelle | § 6 Abs. 9 |
Ältere Etiketten nach der Fassung von 2007 gelten bis zum Ende des Prüfintervalls weiter § 12 Abs. 7 MPBV. Geräte aus Anhang 1 bekommen vor der ersten Anwendung eine Eingangsprüfung; liegt ein detailliertes Messprotokoll des Herstellers oder Lieferanten bei, genügt eine Sichtprüfung auf Transportschäden und das Etikett § 3 MPBV.
Die elektrische Anlage
Wer Mitarbeiter beschäftigt, unterliegt der Elektroschutzverordnung 2012 § 1 ESV:
- Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen werden von einer unterwiesenen Person mit der Prüftaste kontrolliert, im Intervall des Herstellers, sonst zumindest alle sechs Monate und nach einem Fehlerfall § 7 Abs. 3 ESV.
- Die elektrische Anlage wird von einer Elektrofachkraft wiederkehrend geprüft, längstens alle fünf Jahre. Längstens zehn Jahre gelten nur bei geringen Belastungen, wie insbesondere in Büros oder in Handels- oder Dienstleistungsbetrieben, und nur ohne außergewöhnliche Beanspruchung. Bei außergewöhnlicher Beanspruchung, etwa durch Feuchtigkeit oder Spritzwasser, hat die Behörde kürzere Abstände vorzuschreiben: längstens drei Jahre, beim Zusammentreffen mehrerer solcher Einwirkungen ein Jahr § 9 Abs. 1–3 ESV.
- Ortsveränderliche Geräte der Schutzklasse I werden ebenfalls wiederkehrend geprüft, außer die Evaluierung hat ergeben, dass sie nur an Steckdosen mit Fehlerstrom-Schutz bis 30 mA laufen § 9 Abs. 1 Z 2 ESV § 5 Z 1 ESV.
- Das Ergebnis steht im Prüfbefund mit Datum, Prüfer, Unterschrift, Umfang und Ergebnis. Aufbewahrt werden die letzten beiden Befunde, bei Intervallen über drei Jahren der letzte § 11 ESV.
Die QSV verlangt, dass „vorgeschriebene Überprüfungen vorschriftsmäßig stattfinden“ § 5 Z 5 QSV. Bei einem Stichprobenbesuch musste der Elektrobefund erneuert werden (Qualitätsbericht 2017–2021).
Checkliste
- Für jedes aktive Medizinprodukt kennen wir das Prüfintervall.
- Am Gerät klebt das Datum der nächsten Prüfung.
- Die Protokolle der letzten fünf Jahre liegen in der Gerätedatei.
- Die Prüftaste der FI-Schalter wird alle sechs Monate gedrückt und notiert.
- Wir kennen das Prüfintervall unserer Anlage, und der letzte Prüfbefund liegt vor.
Quiz
Wie oft ist eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit der Prüftaste zu kontrollieren, wenn der Hersteller nichts angibt?
- Nur nach einem Stromausfall
- Jeden Tag
- Alle fünf Jahre
- Zumindest alle sechs Monate
Auflösung anzeigen
Richtig ist D: Zumindest alle sechs Monate. Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen werden durch Betätigen der Prüftaste in den Intervallen des Herstellers kontrolliert, falls keine angegeben sind, zumindest alle sechs Monate und nach einem Fehlerfall (§ 7 Abs. 3 Z 1 ESV 2012).
Quellen
Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:
- Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV) § 3, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV) § 6, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBV) § 12, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012) § 7, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012) § 9, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Elektroschutzverordnung 2012 (ESV 2012) § 11, RIS, Fassung vom 7. Oktober 2026
- Qualitätsbericht 2017–2021 gemäß § 10 der Qualitätssicherungsverordnung der ÖZÄK, PDF der Zahnärztekammer
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.