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Lektion 4.3 · 5 Min.

Sicherheitstechnische Prüfung und Elektrobefund

Im Kurs öffnenmit vorgelesenen Folien, Checkliste zum Abhaken und Quiz

Auf einen Blick

Im Detail

Die sicherheitstechnische Prüfung

Der Betreiber lässt aktive nicht implantierbare Medizinprodukte wiederkehrend sicherheitstechnisch prüfen, nicht aktive nur, wenn der Hersteller es verlangt § 6 Abs. 1 MPBV. Ausgenommen sind rein batteriebetriebene Geräte, die nicht in Anhang 1 stehen, sofern der Hersteller nichts vorschreibt § 6 Abs. 2 MPBV.

FrageAntwort
Wie oft?im Intervall des Herstellers; fehlt es, legt eine fachlich geeignete Person es fest: in der Regel 6 bis 36 Monate, für Anhang-1-Geräte 6 bis 24 Monate. Ein so festgelegtes Intervall darf um bis zu sechs Monate überschritten werden§ 6 Abs. 3, 5
Wer?nur Personen oder Stellen mit technischer Fachausbildung, Prüfpraxis und Messmitteln nach Anhang 3§ 6 Abs. 7
Was bleibt?ein Protokoll mit Prüfer, Datum, Umfang, Messwerten und Toleranzen, Verfahren und Gesamtbeurteilung, mindestens fünf Jahre aufbewahrt§ 6 Abs. 8
Am Gerät?eine Kennzeichnung mit dem Datum der nächsten Prüfung (Monat, Jahr) und der prüfenden Stelle§ 6 Abs. 9

Ältere Etiketten nach der Fassung von 2007 gelten bis zum Ende des Prüfintervalls weiter § 12 Abs. 7 MPBV. Geräte aus Anhang 1 bekommen vor der ersten Anwendung eine Eingangsprüfung; liegt ein detailliertes Messprotokoll des Herstellers oder Lieferanten bei, genügt eine Sichtprüfung auf Transportschäden und das Etikett § 3 MPBV.

Die elektrische Anlage

Wer Mitarbeiter beschäftigt, unterliegt der Elektroschutzverordnung 2012 § 1 ESV:

Die QSV verlangt, dass „vorgeschriebene Überprüfungen vorschriftsmäßig stattfinden“ § 5 Z 5 QSV. Bei einem Stichprobenbesuch musste der Elektrobefund erneuert werden (Qualitätsbericht 2017–2021).

Checkliste

Quiz

Wie oft ist eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit der Prüftaste zu kontrollieren, wenn der Hersteller nichts angibt?

  1. Nur nach einem Stromausfall
  2. Jeden Tag
  3. Alle fünf Jahre
  4. Zumindest alle sechs Monate
Auflösung anzeigen

Richtig ist D: Zumindest alle sechs Monate. Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen werden durch Betätigen der Prüftaste in den Intervallen des Herstellers kontrolliert, falls keine angegeben sind, zumindest alle sechs Monate und nach einem Fehlerfall (§ 7 Abs. 3 Z 1 ESV 2012).

Quellen

Die Aussagen dieser Lektion stützen sich auf:

Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.