Was Sie lernen
- Wie die Selbstevaluierung, die Ordinationsbesuche und die Mängelbehebung heute ablaufen
- Was sich ab 1. Jänner 2028 ändert, wenn das BIQG die Evaluierung übernimmt
- Die 15 verbindlichen Kriterien der ÖZÄK-QSV 2022, mit dem, was bei Besuchen tatsächlich fehlte
- Was die Hygieneverordnung 2025 aufzuschreiben verlangt, und was bis 1. Mai 2028 bei der Aufbereitung zu tun ist
- Gerätedatei, Bestandsverzeichnis, Implantatregister, Elektrobefund und Röntgenprüfungen
- Amalgam, elektronische Honorarnoten, Diagnosedaten und alle Fristen auf einen Blick
Wie viel Arbeit macht die Qualitätssicherung in Ihrer Praxis?
Wer erledigt bei Ihnen Hygieneplan, Gerätedatei und Röntgenaufzeichnungen, wie viele Stunden kostet das, und worin wird es geführt? Acht kurze Fragen, etwa zehn Minuten. Wir verkaufen nichts. Auf Wunsch schicken wir Ihnen die Ergebnisse, zusammengefasst und anonymisiert.
Kursinhalt
Abschnitt 1: Die Qualitätssicherung
Abschnitt 2: Die 15 Kriterien der QSV 2022
Abschnitt 3: Hygiene nach der HygV 2025
Abschnitt 4: Aufbereitung und Medizinprodukte
Abschnitt 5: Röntgen
Abschnitt 6: Neue Pflichten und Fristen
Voraussetzungen
- Keine Vorkenntnisse in Recht.
- Gedacht für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, Zahnärztliche Assistenz, Praxismanagement und alle, die in der Ordination die Unterlagen führen.
Beschreibung
Zahnärztliche Ordinationen arbeiten schon heute unter verbindlicher Qualitätssicherung: Alle fünf Jahre beantworten sie die Fragen der Selbstevaluierung, ein Teil wird besucht, und seit 1. Mai 2025 gilt die Hygieneverordnung der Zahnärztekammer. Mit dem BGBl. I Nr. 64/2026 übernimmt ab 1. Jänner 2028 das Bundesinstitut für Qualität im Gesundheitswesen (BIQG) Evaluierung und Kontrolle, bezahlte Honorarnoten gehen ab 2027 mit Zustimmung der Patienten elektronisch an die Kasse, und Kassenpraxen übermitteln ab 2028 Diagnosen. Dazu kommen das Implantatregister für Zahnimplantate, die ab 1. September 2027 gesetzt werden, und die Frist für die Aufbereitung (1. Mai 2028).
Dieser Kurs erklärt die Pflichten in kurzen Lektionen, mit dem Paragraphen zu jeder Aussage. Jede Lektion hat vorgelesene Folien, eine Checkliste zum Abhaken und eine Quizfrage. Er beginnt mit der Qualitätssicherung und endet mit allen Fristen auf einen Blick.
Für wen dieser Kurs ist
- Zahnärztinnen und Zahnärzte mit eigener Ordination oder in einer Gruppenpraxis
- Zahnärztliche Assistenz, die Hygiene, Aufbereitung und Geräteunterlagen betreut
- Praxismanagement und Ordinationsleitung
- Wer eine Ordination übernimmt oder neu eröffnet
Über diesen Kurs
Geschrieben in Wien, als kostenloses Lernangebot. Der Kurs folgt dem Wortlaut der Gesetze und Verordnungen im RIS und der Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer, die in jeder Lektion verlinkt sind, ist aber noch nicht fachlich geprüft. Hinweise auf Fehler sind sehr willkommen: info@globalapps.top.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetze und Verordnungen im Rechtsinformationssystem des Bundes und die Verordnungen der Österreichischen Zahnärztekammer (gelesen am 7. Oktober 2026). Die Verordnung des Gesundheitsministeriums mit den Kriterien ab 2028 (§ 9b Abs. 2 GQG) war zu diesem Tag nicht erlassen. Nicht behandelt sind Kassenverträge, Abrechnung, Datenschutz im Einzelnen und die Arbeitgeberpflichten nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz im Einzelnen; dazu gibt es einen eigenen Kurs auf aschg.globalapps.top. Kein Angebot der Österreichischen Zahnärztekammer, einer Landeszahnärztekammer, des BIQG oder der Wirtschaftskammer.